Zum Inhalt [I]
Zur Navigation [N]
Kontakt [C] Aktuelles [2] Suchfunktion [4]
Unbenannt.jpg

Rüstungsexporte abwählen!

19. Jul 2017

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017

Sehr geehrte Wählerin, sehr geehrter Wähler,

Deutschland gehört zu den fünf größten Exporteuren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. U-Boote und Kriegsschiffe, Kampfjets und Militärhubschrauber, Panzer und Raketenwerfer, Sturmgewehre und Maschinenpistolen werden weltweit geliefert. Mit diesen Waffen wird unendlich viel Leid angerichtet, ihr Einsatz verhindert Entwicklung und führt in den Empfängerländern zur Eskalation von Gewalt.

Die Gründungsväter und -mütter der Bundesrepublik Deutschland legten im Grundgesetz fest, dass sich das deutsche Volk »zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt« bekennt (Artikel 1 Abs. 2).

 Zudem verbietet Artikel 26 Abs. 1 alle »Handlungen, die geeignet sind ... das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören« und Artikel 26 Abs. 2 betont, dass Herstellung und Export »zur Kriegsführung bestimmte(r) Waffen« genehmigungspflichtig sind.

 In den Jahren 2015 und 2016 wurden von der Bundesregierung Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Wert von 7,86 und 6,88 Milliarden Euro erteilt. Mit Sorge sehen wir insbesondere den mit über 50 Prozent hohen Anteil der Genehmigungswerte für Einzelausfuhren in sogenannte Drittstaaten außerhalb der EU, der NATO und der NATO gleichgestellter Staaten.

Dass immer mehr Rüstungsgüter aus Deutschland exportiert werden, steht im eklatanten Gegensatz zum Friedensgebot des Grundgesetzes, zu Artikel 26 Abs. 2 und zu den ergänzenden Gesetzen und Vorschriften!

 Die »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!« gibt den Opfern deutscher Rüstungsexporte eine Stimme, den Tätern Name und Gesicht. Mehr als hundert Gruppen und Organisationen sind in der Kampagne aktiv und fordern, die folgenden klarstellenden Sätze in Grundgesetz Artikel 26 Abs. 2 einzufügen:

 Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert.

Die konkreten Ausfuhr- und Kontrollregelungen werden in einem einheitlichen und restriktiven Rüstungsexportkontrollgesetz geregelt.

Was können Sie als Bürgerin und Bürger tun?

Erkundigen Sie sich in Ihrem Wahlkreis bei den Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Bundestag 2017 nach deren Haltung zu deutschen Rüstungsexporten. Stellen Sie ihnen die unten aufgeführten Fragen: im persönlichen Gespräch, auf Wahlveranstaltungen oder schriftlich mit der Bitte um Stellungnahme.

Frage 1
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?

Frage 2
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?

Frage 3
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl - angesichts der besonders hohen Opferzahlen durch Kleinwaffen - für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?

 Frage 4
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?

 Frage 5
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert werden?